Ausbildungsmöglichkeiten und Umschulung
In den Caritas Wohnheimen und Werkstätten werden junge, benachteiligte Menschen beruflich qualifiziert und ausgebildet. In unseren speziell konzipierten Ausbildungbetrieben werden verschiedene Berufe mit anerkanntem Ausbildungsabschluss angeboten.
Ausbildung für junge Menschen mit:
- schwierigen Familienverhältnissen und Krisensituationen
- Migrationshintergrund
- keinem oder schlechtem Schulabschluss
- Abgang von einer Förderschule
- erschwerter Lebenslage z. B. alleinerziehende Mütter
- Überschuldung und schwieriger ökonomischer Situation
- Straffälligkeit, Haftentlassung
- Entwicklungsbeeinträchtigung bzw. Entwicklungsstörungen
- Verhaltensauffälligkeiten und -störungen
- Suchtgefährdung und Suchtmittelabhängigkeit
- Lernbehinderung/Lernstörungen
- Teilleistungsstörungen wie z. B. Legasthenie
- Psychischer und physischer Beeinträchtigung oder Behinderung
Wir bieten an:
Betreute Ausbildungsplätze nach der regulären Ausbildungsverordnung bzw. Ausbildungsplätze nach den besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen in folgenden Berufen an:
- Kfz-Mechatroniker und Kfz-Servicemechaniker
- Schreiner/Tischer und Holzfachwerker
- Maler/Lackierer, Bauten- und Objektbeschichter und Fachwerker im Maler- und Lackiererhandwerk
- Koch, Beikoch
- Hauswirtschafter, Hauswirtschaftstechnische Helfer
- Recycling-Monteur
- Verkäufer
- Fahrradmonteur und Fahrradmechaniker
- Gärtner, Gartenwerker (Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau)
- Metallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik
Während der gesamten Ausbildung besteht pädagogische Begleitung von geschulten Arbeitsanleitern, Sozialpädagogen und Meistern in unseren beschützenden Beschäftigungsbetrieben d. h.
- individuelle Vermittlung von beruflichen Fähig- und Fertigkeiten
- Aufarbeitung der Berufsschulinhalte
- psychosoziale Begleitung in prekären Lebenslagen
- sozialpädagogische Begleitung, Gesprächsangebote, Einzelfallhilfen
- Training zum Verhalten bei Prüfungen, bei Konflikten im Betrieb und bei Bewerbungen
- Unterstützung im Umgang mit Behörden
- Herstellung von Kontakten zu Beratungsstellen
- Hilfen bei der Freizeitgestaltung
Voraussetzungen
Der Erhalt eines Ausbildungsplatzes setzt voraus, dass die zu fördernde Person unter Berücksichtigung der genannten Hilfen
für eine Berufsausbildung geeignet ist und die Finanzierung der Förderung geklärt ist. Dies erfolgt in der Regel auf der Grundlage
vom SGB VIII, SGB IX. Die Maßnahmekosten werden zum Beispiel von den Jugendämtern oder der Agentur für Arbeit getragen.
Hier können Sie unseren Ausbildungsflyer herunterladen
Kontakt
Barbara Hopp
Dipl. Sozialpädagogin FH
Hugo-Wolf-Straße 20
85057 Ingolstadt
Büro: 0841/49018-833
Telefax: 0841/49018-816
Email: barbara.hopp@caritas-ingolstadt.de
