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Sieben sich zur handwerklichen Arbeit präsentierende Männer
Kurz erklärt Menschen mit Behinderung

Arbeit und Lohn in einer Werkstatt

Nach welchen Regeln erfolgt die Beschäftigung und Entlohnung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung?

Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie nimmt Menschen mit Behinderung auf, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.

Sie bietet Menschen mit Behinderung eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung. Sie ermöglicht Menschen mit Behinderung ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

Aus Sicht der Caritas handelt es sich bei der WfbM um eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation entsprechend der UN Behindertenrechtskonvention §27.

Die WfbM nimmt grundsätzlich alle Menschen - unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit - auf, bei denen im Sinne des Gesetzes eine wesentliche Behinderung und eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Ob die Voraussetzungen für eine Werkstattbeschäftigung vorliegen und eine Kostenzusage der zuständigen Leistungsträger erfolgt, wird in einem Gremium - dem Fachausschuss - entschieden. Dieser setzt sich in der Regel zusammen aus Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe und der Werkstatt.

Werkstattbeschäftigte haben laut Gesetz einen arbeitnehmerähnlichen Rechtsstatus. Sie erhalten ein Arbeitsentgelt. Die Höhe des Arbeitsentgeltes hängt von den Erlösen ab, die die Werkstatt mit den Beschäftigten erwirtschaftet. Mindestens 70% der Gesamterlöse werden an die Werkstattbeschäftigten ausgezahlt. Der Rest kann vom Werkstattträger für Modernisierungsrückstellungen oder zum Ausgleich von Ertragsschwankungen (mit dem Ziel das Arbeitsentgelt in der Höhe abzusichern) verwandt werden. Nach welchen Grundsätzen die Höhe des Arbeitsentgeltes errechnet wird, das der einzelne Beschäftigte erhält, entscheidet der Werkstattträger. In der Regel wird das "Lohnfindungssystem" mit dem Werkstattrat (der Beschäftigtenvertretung) vereinbart.

Um Arbeit und Beschäftigung zu ermöglichen und Arbeitsentgelte an die Werkstattbeschäftigten zahlen zu können, betätigen die Werkstätten sich wirtschaftlich. Sie übernehmen Dienstleistungs- und Produktionsaufträge aus Handwerk und Industrie und stellen auch Eigenprodukte her. Dabei sind die Caritas Werkstätten bestrebt ein möglichst breites Spektrum an Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung vorzuhalten. Dienstleistungs- und Produktionsverträge mit anderen Wirtschaftsunternehmen werden grundsätzlich entsprechend marktüblicher Bedingungen geschlossen. Da die Beschäftigten nicht unter den Bedingungen des ersten Arbeitsmarkts arbeiten können, ist auch die Höhe der Arbeitsentgelte nicht mit denen des ersten Arbeitsmarktes vergleichbar.

Autor/in:

  • Markus Lahrmann
Quelle: caritas-nrw.de
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