Mahlzeitenzuschuss vom Bezirk Oberbayern
Der Bezirk Oberbayern gewährt Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 finanzielle Hilfe zur Pflege, wenn die Leistungen der Pflegekasse und das Einkommen oder die Rente für die Pflege nicht ausreichen. Sie erhalten dann ebenfalls einen Zuschuss für Essen auf Rädern.
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Ansprechpartner ist die Servicestelle der Sozialverwaltung (Kontaktdaten siehe unten). Sie gibt Hilfestellung bei Problemen in der Altenpflege, bietet Beratung zur Gewährung von Sozialleistungen an und informiert über den Unterschied zwischen dem örtlichen Sozialamt und dem Bezirk Oberbayern.
Kontakt:
Bezirk Oberbayern Regionalbüro Ingolstadt
Proviantstr.5
85049 Ingolstadt
Telefon: 089 2198-21010, -21011, -21012
E-Mail: kommunikation@bezirk-oberbayern.de